Kräuter Rauch
Heilpraktikerin Dr. Katrin Lorenz    Tel.: 0163-1493931

Praxis-Informationen

Spezifikationen:

prozessorientierte Homöopathie: Homöopathie kann bei Körper-Symptomen wie Husten, Schnupfen, Halsschmerzen helfen und ebenso unsere persönlichen Entwicklungsprozesse unterstützen, z. B. den Übergang von Frau zur Mutter, auch in der Trauerbegleitung, den nächsten Schritt im Leben zu gehen uvm. 

 

schamanische Heilformate: Manchmal helfen diese Methoden genau da wo andere Hilfe bisher versagt hat. Es gibt viele verschiedene schamanische Methoden um Heilungsprozesse zu initiieren und zu unterstützen.Das eindrücklichste Format ist hier die Seelenrückholung. Sie hilft wenn wir nicht ganz da sind, nicht wirklich in unserem Körper und in unserem Leben Platz genommen haben. 

 

KräuterRauch: Das schamanische Räuchern heimischer Kräuter als Tiefenwirkung im ganzen System. Der Rauch klärt, heilt und nährt auf allen Ebenen.
systemische Aufstellungsformate: ein Blick von außen ins Familiensystem hilft Zusammenhänge zu erkennen. Diese Methode ist besonders geeignet um bei familiären Konflikten Klarheit zu bringen.

 

Kinesiologie: Diese Methode hilft mir um das System des Patienten als oberstes Gebot zu sehen. Kinesiologisch wird in meiner Praxis ausgetestet, welche Methode zur Behandlung eingesetzt werden soll. 

Phytotherapie: Tinkturen von Ceres zur Heilung und Unterstützung von Körper, Geist und Seele.
 


Heilpraktikerin Dr. rer. nat. Katrin Lorenz

Naturheilpraxis KräuterRauch

Hardenbergstr. 32, 04275 Leipzig
Tel.: 0163 - 1493931
Sprechzeiten nur nach telefonischer Terminvereinbarung: 

Dienstags bis Donnerstags von 10:00 bis 18:00 Uhr

Freitags von 10:00 bis 13:00 Uhr


 

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Investition:

Meine Abrechnung erfolgt auf Basis der Behandlungs-Zeit, unabhängig von der verwendeten Therapiemethode.

Erwachsene: 80.-€ (Sozialtarif 60.-€) pro Stunde
Kinder:  komplett 41.-€ (ohne Zeitabrechnung)
Telefon-Termine: 40.-€ (im Sinne einer telefonischen Beratung statt Praxistermin, 10min - 30min)
Bitte beachten Sie, dass die Kosten einer Behandlung von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Gegebenenfalls können Sie eine Zusatzversicherung abschließen.
Private Krankenkassen übernehmen Heilpraktikerkosten vollständig oder teilweise, wenn die entsprechenden Leistungen im Vertrag genannt sind. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse danach. Im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker sind die Kosten beihilfefähig.
Unabhängig von einer eventuellen Erstattungsfähigkeit der Rechnung ist der Betrag in vollem Umfang und zum genannten Termin zu zahlen.
Behandlungstermine sind verbindlich. Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wenigstens zwei Werktage vorher absagen, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 Prozent des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt. Wird ein Termin ohne Absage nicht wahrgenommen, ist das volle Beratungshonorar zu erstatten.